1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind Bestandteil
jedes Vertrages und zwar auch, wenn im Einzelfall eine
Auftragsbestätigung nicht erfolgt. Zusätzlichen oder entgegenstehenden
Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir. Sie verpflichten uns
nur in dem Fall, wenn wir uns schriftlich und ausdrücklich mit Ihnen
einverstanden erklärt haben.
2. Angebote / Bestellungen
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Liefermöglichkeit und
Lieferfrist freibleibend. Bestellungen des Käufers werden für uns erst
durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des
Auftrages verbindlich. Mündliche Nebenabreden werden nur durch unsere
schriftliche Bestätigung verbindlich. Einem Angebot beiliegende Muster
zu Beschaffenheit und insbesondere Farbe der Kaufsache sind
beispielgebend und unverbindlich, sofern Eigenschaften von uns nicht
ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.
3. Preise
Unsere Preise gelten zuzüglich Mehrwertsteuer und verstehen sich ab
Werk. Verändert sich bei längerfristig vereinbarten Lieferungen bis zum
Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor, wie Kosten für
Vormaterial und/oder Hilfs- und Betriebsstoffe und/oder Energiekosten
und/oder Löhne, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend
anzupassen.
Überschreitet die hiernach gegebene Preissteigerung 5 % des
ursprünglich vereinbarten Preises, so kann der Käufer eine Reduzierung
der Preiserhöhung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verlangen.
4. Lieferungen
Lieferungen erfolgen innerhalb, der von uns abgegebenen Lieferfrist.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen aller
Art, Verkehrsstörungen, Verfügungen, Mangel an Rohstoffen, Energien und
Arbeitskräften, die die Herstellung oder den Versand verringern,
verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien uns für die Dauer der
Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur
Lieferung. Werden Lieferungen infolge fortdauernder Störung unzumutbar
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Käufer
gegen uns Ansprüche aufgrund des Rücktritts zustehen.
5. Versand
Alle Waren reisen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf
Gefahr des Käufers ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder
Frachtführer auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn wir den
Transport selbst durchführen. Im Falle der Abholung der Ware durch den
Käufer geht die Gefahr mit der vereinbarten Bereitstellung der Ware auf
ihn über. Der Versandweg und die Versandart werden von uns bestimmt.
Diesbezügliche Kundenwünsche können, soweit möglich,
berücksichtigt werden; hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten
des Käufers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des
Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des
Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem
Versand gleich. Die Ware wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf
Kosten des Käufers gegen Transportschäden versichert.
6. Verpackung
Die Verpackung der Ware erfolgt nach unserer Wahl. Die verwendeten
Emballagen sind Einwegverpackungen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung
der entleerten Emballagen hat der Käufer entsprechend den Angaben in
unseren Produktinformationen zu seinen Lasten zu sorgen. Die Rückgabe
der entleerten Emballagen an uns ist, wenn nicht ausdrücklich anders
vereinbart, ausgeschlossen. Die Vorschriften der Verpackungsverordnung,
Teil 3 bleiben unberührt. Bei Versand der Ware auf Euro-Tauschpaletten
werden diese im Fall des Nichttausches entsprechend unserer jeweils
gültigen Preisliste berechnet.
7. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind mit Zahlungsziel von 30 Tagen ohne jeden Abzug
bei uns zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2%
Skonto. Soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind, wird
Skonto nicht gewährt. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
von uns angenommen. Diskont- und sonstige Wechselspesen gehen zu Lasten
des
Käufers. Gutschriften über Schecks oder Wechsel gelten stets
vorbehaltlich des Eingangs des Gegenwertes dieser Papiere und mit
Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
Im Export gehen mit der Zahlung verbundene Kosten zu Lasten des
Käufers, soweit sie außerhalb der BRD anfallen. Bei Überschreitung des
Zahlungstermins sind wir vorbehaltlich sonstiger weitergehender
Ansprüche berechtigt, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, darüber hinaus Ausgleich etwaiger
Kursverluste zu verlangen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Zahlungsbehaltungsrechte stehen dem Käufer nicht zu. Bei Zweifeln an
der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückstand,
sind wir berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheiten oder
Vorauszahlungen zu verlangen. Kommt der
Käufer diesem Verlangen nicht in angemessener Frist nach, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
8. Warenrückgabe
Warenrückgabe kann nur erfolgen, wenn mit uns ein Rückgaberecht
vereinbart wurde. Die Rückgabe ist beschränkt auf Ware in
unbeschädigten Emballagen und Verpackungen. Sie muss binnen 30 Tagen
nach Lieferung erfolgt sein. Sonderprodukte, wie z. B. Produkte in
Sonderfarben sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Wir gewähren bei
Rückgabe eine Gutschrift in Höhe von 70 % des Warenwertes. Die Rückgabe
hat frachtfrei zu erfolgen.
9. Beanstandungen/Gewährleistung
Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb von 14
Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zugehen. Abweichungen der
gelieferten Ware zu Mustern und Proben sind, wenn nicht gemäß Ziffer 2
Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden, kein Mangel. Ebenso sind
z.B. Produktionstechnisch bedingte Farbtonunterschiede
verschiedener Fertigungschargen kein Mangel. Verborgene
Mängel müssen schriftlich und unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Die Untersuchungs- und
Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB und die gesetzlichen
Verjährungsfristen bleiben unberührt. Von uns aufgrund von
Beanstandungen getroffene Maßnahmen zur Schadensminderung sind kein
Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung
verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig,
sachlich
unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. Bei berechtigten und
ordnungsgemäß erhobenen Beanstandungen sind wir zur Ersatzlieferung
befugt. Der Käufer darf die Wandelung oder Minderung erst dann
verlangen, wenn die Ersatzlieferung nach angemessener Frist nicht
erfolgt oder erneut mangelhaft ist. Beanstandete Ware darf nur mit
unserem
ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
10. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf leicht fahrlässiger
Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch uns oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für
Schadensersatzansprüche wegen etwaiger schuldhafter Verletzung einer
Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder aus positiver
Vertragsverletzung. Für bei Vertragsabschluß nicht voraussehbare oder
vertragsuntypische Schäden haften wir nur, wenn uns grobes Verschulden
trifft. Weist der Käufer einen Schaden nach, so sind die Ansprüche auf
den Rechnungswert der betreffenden Lieferung begrenzt. Werden unsere
Produkte zusammen mit anderen Produkten verwendet, so haften wir nicht
für die Eigenschaften unserer Produkte oder
für das Erreichen bestimmter Verarbeitungsergebnisse. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
11. Beratung / Produktschriften
Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist
unverbindlich, insbesondere auch im Bezug auf etwaige Schutzrechte
Dritter. Sie begründet kein vertragliches
Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie
entbindet den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für
den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung zu
prüfen.
12. Serviceleistungen
Kostenlose Einweisungen in unsere Produkte ohne oder mit
Gerät durch unser anwendungs-technisches Personal schaffen kein
Auftragsverhältnis, aus dem Schadensersatzansprüche
hergeleitet werden können. Bei Einsatz
unseres anwendungstechnischen Personals gegen Bezahlung ist es Aufgabe
unseres Personals, den Käufer oder seine Erfüllungsgehilfen
handwerklich in die Verarbeitung unserer Produkte einzuweisen. Darüber
hinaus tragen sie keinerlei Verantwortung z.B. bezüglich der
Berücksichtigung und Einhaltung von Richtlinien und Normen. Bezahlte
Serviceleistungen sind nach jeweils vereinbarten Sätzen zu vergüten.
Gefahren für
überlassenes Gerät trägt der Kunde.
13. Weiterveräußerung
Die Weiterveräußerung unserer Produkte an Wiederverkäufer bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
14. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung aller, auch der
künftig entstehenden Forderungen gegen den
Käufer unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auch auf die durch Verarbeitung entstehenden Sachen. Die durch
Verarbeitung entstandene neue Sache dient zur Sicherung unserer
Forderungen in Höhe des Wertes der verarbeiteten, dem
Eigentumsvorbehalt unterliegenden Ware. Wird die Vorbehaltsware mit
einer Hauptsache des Käufers oder Dritter verbunden oder vermischt, so
überträgt der Käufer uns seine Rechte an der neuen Sache. Verbindet
oder vermischt der
Käufer die Vorbehaltsware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so
tritt er uns seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten ab. Die
Abtretung erfolgt in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten
Vorbehaltsware. Unter Berücksichtigung von Ziffer 13 ist der Käufer
berechtigt die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen
Geschäftsverkehr zu veräußern. Dies gilt jedoch nicht, wenn zwischen
dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der
Kaufpreisforderung vereinbart ist oder eine Abtretung
dieser Forderung aus anderen Gründen
nicht möglich ist.
Außergewöhnliche Verfügungen wie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen u.s.w. an Dritte sind nicht zulässig. Veräußert der
Käufer die Vorbehaltsware, so tritt er uns schon jetzt seine
Forderungen aus dem Weiterverkauf mit allen Nebenrechten zur Sicherung
unserer Ansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Käufer
ist zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der
Abtretung
ermächtigt, solange er seine Verbindlichkeiten uns
gegenüber ordnungsgemäß erfüllt. Auf unser Verlangen hat der
Verkäufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen
und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Von einer Pfändung, einer
Beschädigung oder einem Abhandenkommen der Vorbehaltsware sowie einer
Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns
der Käufer unverzüglich benachrichtigen. Übersteigt der Wert der
Forderung mehr als 30%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur
Übertragung des Eigentums, bzw. der Freigabe der Abtretungen
verpflichtet.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und
Zahlungen sowie Gerichtsstand ist ausschließlich der
Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch stattdessen berechtigt, vor
dem Gericht zu klagen, das für den Sitz des Käufers zuständig ist. Der
Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es
unter Kaufleuten mit Sitz in der BRD gilt. Für Käufer, die nicht
Kaufleute sind, gelten unsere allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen nur mit den sich aus dem Gesetz zur Regelung
des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen
ergebenden Einschränkungen. Wir weisen daraufhin, dass wir die aus der
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.