Bewegungsfugen die im Hochbau ein Standard sind haben auch Einzug in
den Tiefbau gehalten. Auch die VOB
schreibt für Entwässerungsrinnen () im Abstand von 4 - 6 m Bewegungsfugen von 8
– 12 mm Stärke vor. Ebenso ist ein mindestens 30 mm starker Fugenschluss aus
Pflasterfugenmasse vorgesehen.
Wir bieten hierfür ZB-Dehnscheiben
und dauerelastische ZB-Fugenfüllmassen an, die extra für den Einsatz im
Pflaster und mit unseren ZB-Dehnscheiben abgestimmt sind.
ZB-Dehnscheiben werden aus hochwertigem, vollvulkanisiertem Kautschuk
in 10, 20 oder 8 mm hergestellt. Ebenso können
wir diese Produkte aus Gummigranulat fertigen, hier in 10 und 6 mm.
ALLE GRÖSSEN SIND MÖGLICH. Nach Absprache auch andere Stärken.
Falls der Einsatz von ZB-Fugenfüllmasse
geplant ist, werden die Dehnscheiben mit einer Abrisskante versehen.
Für Bewegungsfugen zu Gebäuden und wo die Absicht einer
Schallreduzierung besteht, fertigen wir ZB-Schallschutzplatten aus halbharten PE. Dieses ist nur in 10mm erhältlich, alles 25
x 1 m Rolle oder zugeschnitten.
Zur Verhinderung von Ausspülungen und Bewuchs von Hochborden werden ZB-Dichtstreifen aus
Polyurethan-Schaumstoff zwischen die Bordsteine geklebt.